7 Jahre eingefroren?

Finanzhilfe für freie Schulen in Schieflage

Die Förderschulen freier Träger werden seit vielen Jahren bei der Ersatzschulfinanzierung benachteiligt. Die Berechnung der staatlichen Schulkosten, auf der die Beihilfen basieren, ist unzureichend. Die Schulen in freier Trägerschaft haben zusammen mit dem Kultusministerium bereits im März 2011 ein neues Berechnungsmodell vorgestellt, das Grundlage für eine Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes zum 1. Januar 2013 werden soll. Die Freien Waldorfschulen werden in den nächsten Wochen mit verschiedenen Aktivitäten auf die bisher unzureichende Berechnung und ungerechte Verteilung der Beihilfen auf die verschiedenen Schulformen aufmerksam machen. »Die aktuelle Schieflage der Ersatzschulfinanzierung muss endlich überwunden werden«, sagt Norbert Handwerk, Landesgeschäftsführer der Freien Waldorfschulen in Hessen. »Das Grundgesetz
und die europäische Menschenrechtscharta versichern, dass alle Eltern für ihre Kinder die Schule wählen können, die ihren Bildungsvorstellungen entspricht. Dazu ist eine faire staatliche Förderung notwendig, damit wir unsere Schulgelder so niedrig halten können, dass Normalverdiener sie auch bezahlen können. Wir fordern deshalb 85 Prozent der vollen Schulkosten, die Kommunen und Land aufbringen. Von den Eltern derFörderschüler sollte man gar keinen Finanzbeitrag erwarten.« »Konkrete Vorschläge für eine Gesetzesnovelle haben wir bereits im letzten Sommer gemacht«, erinnert Handwerk. »Bei der allgemeinen Haushaltslage würden wir auch einen Stufenplan zu einer schrittweisen Umsetzung akzeptieren. Hauptsache, die gerechte Neuregelung wird endlich begonnen!«

Die Eltern der Freien Waldorfschulen wollen die Öffentlichkeit über die derzeitige Schieflage der Ersatzschulfinanzierung informieren. Die Landesarbeitsgemeinschaft unterstützt diese Aktivitäten mit detaillierten Informationen auf ihrer Webseite sowie mit Plakaten und Faltblättern, die heute veröffentlicht wurden.

Weitere Informationen zum Thema »Finanzhilfe in Schieflage«
30.01.2012 Die künftige Neuregelung der Finanzhilfe durch die Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes wollen die hessischen Waldorfschulen in den Mittelpunkt ihrer Argumentationen stellen. Neben detaillierten Informationen auf der LAG-Webseite wurden zur Unterstützung der Aktivitäten Plakate und ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen zur Finanzhilfe produziert.
Die hessische Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft (AGFS) weist in ihren »Eckpunkten « und einer heute veröffentlichten Presseerklärung auf dieselbe Problematik hin. Auch der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) hatte sich jüngst dazu geäußert.

Symposium zur Schulfinanzierung
30.01.2012 Die Ruhr-Universität Bochum und das Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht (IfBB) veranstalten am 2. März 2012 in Leipzig ein Symposium mit Bildungsexperten aus der Wissenschaft und Politik, der Schulpraxis, der Schulverwaltung, der Schulverbände und der Justiz mit dem Titel: »Gerecht und effizient: Anforderungen an die Schulfinanzierung«.


Wenn sich nichts bewegt,...

...werden die Zuschüsse sinken!

Zum Thema "Ersatzschulfinanzierung" hatte unsere Schule kürzlich zu einem Informationsabend eingeladen und mit Norbert Handwerk, Landesgeschäftsführer der Freien Waldorfschulen in Hessen, einen profunden Kenner der Materie als Referenten gewonnen. Er gab einen umfassenden Überblickzum aktuellen Thema des Abends und plädierte dafür, dass sich möglichst viele Menschen engagieren, um die Finanzsituation für die Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern: »Wenn sich nichts bewegt, werden die Zuschüsse sinken!«

Anhand einer detaillierten Powerpoint-Präsentation und ausführlichen Erläuterungen stellte N. Handwerk die Historie und die aktuelle Struktur der Schulfinanzierung dar. Weiterhin erläuterte er, wie sie sich in Zukunft darstellen wird. Im Kern dreht es sich darum, dass seit dem Jahr 2010 die Landeshilfen für alle Schulen in freier Trägerschaft – also auch der Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft oder zwei-/dreisprachige Einrichtungen – auf dem Stand des Jahres 2009 »eingefroren« sind. »Zu erwarten wäre eine dreiprozentige Steigerung je Jahr gewesen. Da dies nicht geschehen ist, entspricht dies einer faktischen Kürzung von 10 % bis zum Jahr 2013«, so der Vortragende.


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Jetzt auftauen!

Die Beihilfen für die Ersatzschulen wurden vom Kultusministerium 2010 eingefroren. Ein neu vereinbartes Berechnungsmodell der staatlichen Schulkosten wurde noch nicht umgesetzt. Das alte Ersatzschulfinananzierungsgesetzt wird zunächst verlängert.

Die Novellierung der hessischen Ersatzschulfinanzierung wird vermutlich nur schrittweise zu realisieren sein. Die LAG hat dazu (entsprechend den Eckpunkten der AGFS) einen Stufenplan vorgelegt, der die Schulformen bevorzugt, die bisher am stärksten benachteiligt wurden.


Gute Argumente...

...für die Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe

Stufenplan zur Umsetzung des neuen Finanzhilfe-Modells
Da bei der gegenwärtigen Finanzlage des Landes nicht zu erwarten ist, dass der Mehrbedarf von über 50 Millionen Euro jährlich, der sich für die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft bei richtiger Berechnung nach dem neuen Modell ergibt, in einem Schritt aufgebracht wird, hat die Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft (AGFS) nach dem Vorbild Hamburgs einen Stufenplan über zehn Jahre vorgeschlagen.
Neben den höheren Finanzmitteln, die sich eventuell aus einer größeren Anzahl von Schülern, die auf freie Schulen wechseln, und aus höheren Kosten pro Schüler staatlicher Schulen ergeben, blieben die Kostensteigerungen für das Land bei einer jährlichen Steigerung der Deckungsquote um 2 Prozent überschaubar.
Ausgangspunkt ist und bleibt der "Offenbarungseid", den das Land leisten muss: Nach dem gemeinsam zwischen Kultusministerium und AGFS am Runden Tisch vereinbarten neuen Modell deckten die gesamten Beihilfen des Landes und der Kommunen bei einer realistischen Berechnung im Jahre 2009 nur durchschnittlich 68 Prozent der vollen Schulkosten.

Deckungsquote
Diese „Deckungsquote„ ist für die einzelnen Schulformen recht unterschiedlich: Bei Schulen, die keine Zulage für „besondere pädagogische Prägung„, also nach dem bisherigen Ersatzschulfinanzierungsgesetz 75 Prozent der (bisher unzureichend berechneten) staatlichen Schulkosten erhalten, streute 2009 die Deckung von 55 Prozent (Realschule) bis 79 Prozent (Fachoberschule). Bei Schulen mit dieser Zulage von 12,5 Prozent, die also bisher nominell 87,5 Prozent erhielten, streute die Deckung von 47 Prozent (Hauptschule) bis 93 Prozent (Fachoberschule). Bei den Förderschulen, die nominell 90 Prozent erhalten sollten, streute die Deckung von 49 bis 103 Prozent.
Für die Freien Waldorfschulen betrug 2009 die Deckung
in Klasse 1- 4 = 82%
in Klasse 5-10 = 74 %
in Klasse 11-13 = 81 %

Bei steigenden Kosten pro Schüler (durch die abnehmende Schülerzahl) und eingefrorener Beihilfe sinken diese Deckungsquoten seit 2009 von Jahr zu Jahr (bis 2013 auf 61 Prozent).

Stufenplan
Begrenzte Mittel für eine Erhöhung der Finanzhilfe vorausgesetzt, sollten zunächst die Beihilfesätze für die Schulformen erhöht werden, die unter dem Durchschnitt liegen, so dass zum Beispiel alle Schulformen mindestens 68 Prozent erhalten (einige Schulen erhalten im Zuge der „Besitzstandwahrung„ weiterhin mehr). In einem zweiten Schritt könnte diese für alle gesicherte Mindestförderung dann auf 70 Prozent und dann jährlich um 2 Prozent gesteigert bis auf 85 Prozent (bzw. 100 Prozent für die Förderschulen) angehoben werden.
Die Schulformen, die bisher über Jahrzehnte am stärksten benachteiligt wurden, würden bei einem solchen Vorgehen am schnellsten profitieren; bis 2022 hätten dann alle Schulformen die Zielmarke erreicht (vorausgesetzt die Novelle tritt 2013 in Kraft).


Das 7-Punkte-Programm

Gesamte Finanzhilfe durch das Land
Maßstab: 100 Prozent der Schulvollkosten
Finanzhilfe 85 Prozent (Förderschulen 100 Prozent)
Stufenweise Umsetzung in zehn Jahren
Besitzstandwahrung
Vorrang für bisher Benachteiligte
Novelle ab 2013

7 Forderungen zur Ersatzschulfinanzierung

1. Gesamte Finanzhilfe durch das Land
Übernahme der gesamten Finanzhilfe durch das Land, d. h. auch für die bei den Kreisen und Kommunen entstehenden Schulkosten. Die Umsetzung bzw. Anwendung des neuen Berechnungsmodells hat Priorität. Die Orientierung am Gastschulbeitrag muss aufgegeben werden. Rechtlich ist zudem das Land für die Ersatzschulfinanzierung insgesamt verantwortlich.

2. Maßstab: 100 Prozent der Schulvollkosten
Die jeweils aktuell gezahlten Finanzhilfen müssen an den 100 Prozent der realen Schulvollkosten gemessen werden, die nach dem am Runden Tisch vereinbartenBerechnungsmodell ermittelt werden. So liegt derzeit die reale Deckungsquote mit durchschnittlich 68 Prozent der Schulvollkosten deutlich unter den im bisherigen Ersatzschulfinanzierungsgesetz festgelegten Prozentsätzen (75 bzw. 87,5 oder 90 Prozent, die auf einer unvollständigen und strittigen Zahlengrundlage basieren).

3. Finanzhilfe 85 Prozent (Förderschulen 100 Prozent)
Die Höhe der Finanzhilfe muss dem durch die Bundesrechtsprechung vorgegebenenRahmen entsprechen, um von den Ersatzschulen langfristig als fair akzeptiert werden zu können (vgl. Sonderungsverbot und zumutbare monatlich Elternleistungen!). Eine konsensfähige Zielmarke sehen wir erst bei 85 Prozent (100 Prozent für die Förderschulen).

4. Stufenweise Umsetzung in zehn Jahren
Die AGFS hat für eine stufenweise Umstellung einen Zehnjahresplan vorgeschlagen. Auch wir halten dies für einen akzeptablen Kompromiss.

5. Besitzstandwahrung
Die Finanzhilfe, die ein freier Schulträger bisher insgesamt erhält, darf nicht gekürzt werden („Besitzstandwahrung“), wenn er nach der neuen Berechnung weniger erhalten sollte.

6. Vorrang für bisher Benachteiligte
Die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel müssen vorrangig den Schulen zu Gute kommen, deren bisherige Beihilfen unter dem Landesdurchschnitt der Deckungsquote liegen. In einer zweiten Phase könnte dann dieser Landesdurchschnitt schrittweise angehoben werden; alle darüber liegenden Schulen erhielten erst dann eine Erhöhung, wenn ihr Status quo von dem neuberechneten Anspruch überholt wird.

7. Novelle ab 2013
Eine Novellierung in diesem Sinne sollte ab 2013 umgesetzt werden, das Ziel wäre dann spätestens 2022 erreicht.


Dokumente zum Download und nachlesen

AGFS Eckpunkte-Papier
LAG Presseinformation von 16.09.2011
LAG Schaubilder und Grafiken zum Vortrag

Weitere wichtige Hintergrundinformationen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne "7 Jahre eingefroren?" und weitere aktuelle Informationen.

http://www.waldorfschule-hessen.de/index.php?id=24

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