Finanzierung

Rahmenbedingungen der Finanzierung

Der Staat finanziert mit
Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration. Ein Sponsoringsystem für freie Schulen gibt es nicht. Eine Chancengleichheit für alle Schulen besteht in Deutschland jedoch nicht: Die gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft werden gegenüber den staatlichen Schulen finanziell benachteiligt, und zwar in den gegenwärtigen Spardebatten mit zunehmender Tendenz. Obwohl namhafte Politiker bis hin zum Bundespräsidenten immer wieder zu einer Ermutigung privater Bildungsinitiativen aufrufen, hat sich die Tendenz staatlicher Kultusverwaltungen, bei den freien Schulen stärker als bei den eigenen Schulen zu sparen, eher noch verstärkt. Da Waldorfschulen in Deutschland deshalb 20% bis 45% weniger finanzielle Unterstützung als staatliche Schulen erhalten, klafft eine Finanzierungslücke, die monatliche Elternbeiträge notwendig macht.

Ungeachtet der fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, die Finanzierung der Schulen sicherzustellen. Zwar erhalten die Waldorfschulen in Deutschland staatliche Zuschüsse (Bei uns: Gelder auf der Grundlage des Eratzschulfinanzierungsgesetzes des Landes Hessen), doch decken diese nur zum Teil die Betriebskosten ab. Die Elternbeiträge sind deshalb ein wichtiges finanzielles Standbein, mit dem das Überleben der Schule gesichert wird.

Sie werden aber stets abhängig vom Einkommen in Absprache mit den Eltern festgelegt, um einen Schulbesuch nicht aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen. Dieses System der finanziellen Solidarität hat sich an Waldorfschulen bewährt. Ungerecht ist es dennoch, denn Eltern werden doppelt zur Kasse gebeten: Einmal sollen sie über ihre Steuern das staatliche Schulwesen mitfinanzieren; zusätzlich aber trotz grundgesetzlich garantierter freier Schulwahl für den Besuch Freier Schulen zahlen.

Gegenseitiges Vertrauen

Der verantwortungsbewusste Zahlungswille der Schuleltern ist eine Voraussetzung für die materielle Existenz unserer Schule. Mit der Aufnahme eines Kindes werden die Beiträge auf Basis der aktuellen Beitragsordnung der Schule vereinbart, die auch die Einkommensverhältnisse der Eltern berücksichtigt. Wer nur in geringem Maße oder überhaupt nicht in der Lage ist, einen finanziellen Beitrag zu leisten, kann eine Beiträgsermäßigung beantragen und findet viele Möglichkeiten, die Schule auch auf andere Weise zu unterstützen: "Beitrag" an einer Waldorfschule beschränkt sich nicht nur auf das rein Finanzielle.

Basis der Arbeit der Finanzvertreter/innen ist das gegenseitige Vertrauen. Die Verständigung wird jedoch erleichtert, wenn die Eltern ihre Angaben durch entsprechende Unterlagen belegen. Die Finanzvertreter/innen bitten die Eltern, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, das heißt, dass jeder seine eigenen finanziellen Möglichkeiten gewissenhaft prüft und sich offen mit den Finanzvertretern verständigt und dass auf keinen Fall die verabredeten Beträge ohne Rücksprache reduziert oder gar ausgesetzt werden.

Alle Reche vorbehalten. Waldorfkindergarten- und Schulverein Dietzenbach e.V.