Freie Trägerschaft
Rechtliche Stellung
Im Sinne des deutschen Schulrechts sind Waldorfschulen staatlich anerkannte, allgemeinbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft mit besonderer pädagogischer Prägung. Die staatliche Schulaufsicht prüft lediglich ihre Gleichwertigkeit gegenüber öffentlichen Schulen, hat im Übrigen aber kein Weisungsrecht.
Die Finanzierung der Schulen erfolgt, aufgrund ihrer Anerkennung als Ersatzschulen, vermittels staatlicher Zuschüsse einerseits und eines Schulgeldes andererseits. Dieses wird einkommensabhängig von den jeweiligen Schulen festgelegt, um zu verhindern, dass, in Widerspruch zu dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Sonderungsverbot, ein Kind, bzw. ein Geschwisterkind, eine Schule aus finanziellen Gründen nicht besuchen kann.
Die rechtliche Stellung der Waldorfschulen in anderen Ländern ist abhängig vom jeweils geltenden Schulrecht.

