Selbstverwaltung

Freiheit und Vielfalt im Bildungswesen

Waldorfschulen entwickeln sich aus örtlichen Elterninitiativen und werden vom jeweiligen Lehrerkollegium in Selbstverwaltung zusammen mit den Eltern geführt. Jede Waldorfschule ist autonom und somit frei, bis in den Lehrplan eigene pädagogische Ansätze zu verwirklichen. Trotz ihres nichtstaatlichen Charakters sind Waldorfschulen allgemein zugänglich, also freie öffentliche Schulen für jedermann. Als Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind sie durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsmäßig geschützt.

Alle Reche vorbehalten. Waldorfkindergarten- und Schulverein Dietzenbach e.V.